Kinderschutz
Kinder- und Jugendschutz – Prävention von (sexualisierter) Gewalt im SV Nikar Heidelberg e.V.
April 2024: SV Nikar erhält Auszeichnung zum Jugendfreundlichen Sportverein
Für ein Miteinander ohne Grenzverletzungen und ohne Gewalt – Kinder- und Jugendschutzkonzept des SV Nikar Heidelberg e.V.
1. Grundverständnis
Grenzverletzungen – ob verbal, körperlich oder emotional – sind im Vereinsleben nicht akzeptabel. Respekt, Achtsamkeit und der Schutz persönlicher Grenzen bilden die Grundlage unseres Miteinanders. Alle im Verein Tätigen sind dafür sensibilisiert, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Gleichzeitig schaffen wir Strukturen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich bei Bedarf vertrauensvoll an unsere Ansprechpersonen zu wenden.
2. Maßnahmen zum Kinderschutz
2.1. Benennung von Ansprechpersonen
Unsere Ansprechpersonen für Kinderschutz und die Prävention sexualisierter Gewalt sind:

Stephanie Rotzoll
Kinderschutzbeauftragte
E-Mail: kinderschutz@sv-nikar.de

Vanessa Lukacs
Kinderschutzbeauftragte
E-Mail: vanessa.lukacs@sv-nikar.de
EXTERNE ANSPRECHPARTNER:
Kinder- und Jugendamt Stadt Heidelberg: Tel: 06221 5831500
Kinderschutzzentrum Heidelberg Tel: 06221 7392132
Kinder- und Jugendtelefon (NummergegenKummer) Tel: 116111
Elterntelefon: Tel: 0800 111 0550
2.2. Präventionsleitfaden und Verhaltenskodex
Ein verbindlicher Leitfaden mit klaren Verhaltensregeln definiert gemeinsame Werte, Rechte und Grenzen. Ziel ist es, Grenzverletzungen frühzeitig zu vermeiden und ein respektvolles, unterstützendes Vereinsklima zu fördern. Grundlage bilden zehn verbindliche Spielregeln für ein achtsames Miteinander.
2.3. Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis
Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich schriftlich auf einen Ehrenkodex. Zudem wird regelmäßig Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse genommen.
2.4. Schulungen für Mitarbeitende
Alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Betreuer*innen werden regelmäßig zu den Themen Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt geschult. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu schaffen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
2.5. Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
Für Verdachts- oder Krisensituationen besteht ein klar definierter Handlungsleitfaden, der das Vorgehen transparent und verbindlich regelt.
2.6. Satzungsverankerung
Der Kinderschutz wurde dauerhaft in der Vereinssatzung verankert.
Der SV Nikar Heidelberg e.V. nimmt seine Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst. Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die Sensibilität, Aufmerksamkeit und konsequentes Handeln erfordert. Hinweise, Fragen oder Anregungen können jederzeit an die benannten Ansprechpersonen gerichtet werden.
gez.
Der Vorstand SV Nikar Heidelberg e.V.
3. Dokumente
SV NIKAR HEIDELBERG BEITRETEN

